Elternbeirat

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Einrichtung. Insbesondere bei Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, sowie die Aufnahmekriterien, ist der Elternbeirat anzuhören und seine Belange angemessenzu berücksichtigen.
(Quellenangabe: Elterninformation für Ihr Kind)